Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 05.06.2024
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Fahrschule SULI (nachfolgend “SULI”). Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) von durch Fahrschüler gebuchte Leistungen in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung.
Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.
Fahrunterricht
SULI verpflichtet sich, den Fahrschülern eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht. Die ausbildenden Fahrlehrer von SULI sind staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung.
Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. Die Lektionen bestehen aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer.
Die Anwesenheit einer Begleitperson kann in manchen Situationen unterstützend und ermutigend wirken, weshalb SULI die Möglichkeit bietet, während der Ausbildungszeit einmalig eine Begleitperson mitzubringen.
Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstage (Sonn- und allgemeine Feiertage gelten nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert wenn dies von uns bestätigt wird. Dies weil Fahrschüler immer wieder ein SMS an eine falsche Nummer oder eine E-Mail an eine falsche Adresse geschickt haben. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Unabhängig vom Grund der Absage. Bei Krankheit muss das Arztzeugnis innerhalb von 48 Stunden eingereicht werden (telefonisch ausgestellte Arztzeugnisse werden nicht akzeptiert).
Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von SULI dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich SULI vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung von CHF 130.– ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung per Kartenzahlung zu bezahlen. Falls eine Probelektion vereinbart wurde ist die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung für die Probelektion nicht fällig. Leistungsausschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Fahrschülers.
Die Preise* für die Dienstleistungen von SULI sind auf der Webseite ersichtlich. Sie können je nach Standort variieren. Die Preise sind bei Fahrlehrern identisch.
Fahrlektionen und vergünstigte Paketangebote sind jeweils bei Beginn der Lektion per Kartenzahlung zu bezahlen. Für Überweisungen und Einzahlungsscheine wird eine Gebühr von CHF 10.– pro Einzahlung erhoben. (Mehraufwand, Gebühren Bank/Post)
Paketangebote sind Vergünstigungen und werden nur bei Karten- und Vorauszahlung erstattet. Fahrstunden, die nicht im Voraus bezahlt wurden, gelten als Einzellektionen. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Paketangebots nach bestandener Führerprüfung werden dem Fahrschüler zurückvergütet. Die nicht eingelösten Fahrstunden werden auf das nächst kleinere Abonnement zurückgerechnet. Der evtl. entstandene Übertrag wird ausbezahlt. Die Gültigkeit eines Paketangebots endet nach 2 Jahren.
Sollten gegen Ende der Ausbildung mehrere Fahrstunden noch nicht bezahlt sein so sind dieses spätestens am Prüfungstag selber zu bezahlen. Ansonsten verweigert die Fahrschule die Prüfungsbegleitung. Die daraus entstanden Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.
Die Aktion: Erstausbildung wird nur gewährt wenn die 5 Lektionen im Voraus bezahlt werden.
*Wir behalten uns das Recht vor, diese jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
Fahrschüler werden erst zur Prüfung angemeldet, wenn sie aus Sicht des Fahrlehrers prüfungsreif sind und der VKU absolviert wurde. Wer vorher an die Prüfung will, muss sich selbst mit dem eigenen Fahrzeug anmelden. Mit unbezahlten Fahrlektionen/Paketen werden die Fahrschüler nicht an die praktische Prüfung angemeldet/zugelassen. Allfällig dadurch entstandene externe Prüfungsgebühren durch das Strassenverkehrsamt sind durch den Schüler zu begleichen.
Für die Prüfung inkl. Einfahren wird eine pauschale Gebühr von CHF 120.– erhoben. Sie entspricht ungefähr der Zeit, welche effektiv für die Prüfung (45min Einfahren, Vorbereitung, Prüfung, Abschluss und Rückfahrt) aufgewendet wird. Die Kosten seitens Strassenverkehrsamt sind in der Prüfungspauschale nicht inkludiert und werden vom Strassenverkehrsamt separat in Rechnung gestellt.
Sollten die Erwartungen an den Fahrlehrern oder der Ausbildung von SULI nicht erfüllt werden, wird der Fahrschüler gebeten dies unverzüglich nach der betroffenen Fahrlektion mitzuteilen. SULI erstattet dem Fahrschüler den Betrag für diese Fahrlektion zurück. Dies gilt nur für die betroffene Einzel- oder Doppellektion. Vergangene Fahrlektionen sind ausgeschlossen. Bei Rückerstattungen wird eine Bearbeitungs- bzw. Aufwandspauschale von CHF 10.00 pro Rückerstattung verrechnet.
Fahrlektionen sind soweit möglich vor Beginn jeder Fahrlektion per Kartenzahlung zu bezahlen. Für Überweisungen und Einzahlungsscheine wird eine Gebühr von CHF 10.– pro Einzahlung erhoben. (Mehraufwand, Gebühren Bank/Post). Allfällige Rechnungen für Dienstleistungen von SULI sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Sofern die Rechnung nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht beglichen wurde, fällt eine Mahngebühr von CHF 30.– an. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Prüfung sowie vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle offenen Rechnungen beglichen sein. SULI behält sich das Recht vor, Fahrschüler zur Prüfung abzulehnen, sofern offene Geldforderungen zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Ebenfalls behält sich SULI das Recht vor, keine weiteren Fahrlektionen durchzuführen, sofern ausstehende Rechnungen offen sind. SULI kann nicht für Drittforderungen (z.B. Prüfungsgebühren vom Strassenverkehrsamt) verantwortlich gemacht werden.
Weitere Dienstleistungen
SULI bietet selbst keine WAB Kurse an. SULI ist Partner der Transportschule und Driving Center Safenwil. Die Anmeldung erfolgt dabei über unsere Webseite. SULI erhält von den Partnern die Daten der Anmeldungen, welche über die Webseite von SULI eingegangen sind. Darauf sind sämtliche Daten ersichtlich, welche im Zusammenhang mit der Anmeldung erforderlich waren. Zudem wird SULI über den jeweiligen Stand der Anmeldungen informiert (Stornierungen, Verschiebungen etc.).
Die von SULI ausgestellten Gutscheine sind ab dem Datum der Ausstellung für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gutschein und kann nicht mehr eingelöst werden. Gutscheine können ausschliesslich für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, die von SULI angeboten werden. Barauszahlung sowie Erstattung bei Verlust oder Beschädigung sind nicht möglich. Die Verwendung von Gutscheinen unterliegt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Schlussbestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen mit SULI ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule SULI.