Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
  2. Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B (Auto), gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
  3. Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar insbesondere dann nicht, wenn der Fahrschüler von sich aus zu früh an die praktische Prüfung möchte.
  4. Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
  5. Absagen: Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstage (Sonn- und allgemeine Feiertage gelten nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert wenn dies von uns bestätigt wird. Dies weil Fahrschüler immer wieder ein SMS an eine falsche Nummer oder eine E-Mail an eine falsche Adresse geschickt haben. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Unabhängig vom Grund der Absage. Bei Krankheit muss das Arztzeugnis innerhalb von 48 Stunden eingereicht werden (telefonisch ausgestellte Arztzeugnisse werden nicht akzeptiert).
  6. Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.
  7. Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion per Kartenzahlung zu bezahlen. Für Überweisungen und Einzahlungsscheine wird eine Gebühr von CHF 10.- pro Einzahlung erhoben. (Mehraufwand, Gebühren Bank/Post)
  8. Abonnemente sind Vergünstigungen und werden nur bei Karten- und Vorauszahlung erstattet. Fahrstunden, die nicht im Voraus bezahlt wurden, gelten als Einzellektionen. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden dem Fahrschüler zurückvergütet. Die nicht eingelösten Fahrstunden werden auf das nächst kleinere Abonnement zurückgerechnet. Der evtl. entstandene Übertrag wird ausbezahlt. Die Gültigkeit eines Abonnements endet nach 2 Jahren.
  9. Die Preise können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. * Die Aktion: Erstausbildung wird nur gewährt wenn die 5 Lektionen im Voraus bezahlt werden.
  10. Die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung per Kartenzahlung zu bezahlen. Falls eine Probelektion vereinbart wurde ist die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung für die Probelektion nicht fällig.
  11. Sollten gegen Ende der Ausbildung mehrere Fahrstunden noch nicht bezahlt sein so sind dieses spätestens am Prüfungstag selber zu bezahlen. Ansonsten verweigert die Fahrschule die Prüfungsbegleitung. Die daraus entstanden Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.
  12. 100% Zufriedenheits-Garantie: Wenn deine Erwartungen an unsere Fahrlehrer oder Ausbildung nicht erfüllt werden, teile uns dies bitte direkt nach der betreffenden Fahrstunde mit. Wir erstatten dir dann den Betrag für diese Lektion zurück. Beachte bitte, dass nur die betreffende Einzel- oder Doppellektion erstattet wird und dass vergangene Fahrstunden nicht zurückerstattet werden können.
  13. Sollten Fahrstunden nicht vollumfänglich bezahlt werden oder sollte eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollumfänglich bezahlt werden, fällt die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler ohne weiteres in Verzug. Eine Rechnung ist immer vor den zu beziehenden Fahrstunden zu begleichen. Die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler trägt sämtliche Kosten, die der Fahrschule Suli durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin eine Mahngebühr von CHF 30.- pro Mahnung.
  14. Die von uns ausgestellten Gutscheine sind ab dem Datum der Ausstellung für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gutschein und kann nicht mehr eingelöst werden. Gutscheine können ausschliesslich für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, die von uns angeboten werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrags ist nicht möglich. Die Verwendung von Gutscheinen unterliegt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  15. Die Anwesenheit einer Begleitperson kann in manchen Situationen unterstützend und ermutigend wirken, weshalb wir die Möglichkeit bieten, während der Ausbildungszeit eine Begleitperson einmalig mitzubringen.
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