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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 05.06.2024

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Fahrschule SULI (nachfolgend «SULI»). Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) von durch Fahrschüler gebuchte Leistungen in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung.

Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.

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Regelungen für die Nutzung der Dienstleistungen der Fahrschule SULI

Fahrunterricht

SULI verpflichtet sich, den Fahrschülern eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht. Die ausbildenden Fahrlehrer von SULI sind staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung.

Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. Die Lektionen bestehen aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer.

Die Anwesenheit einer Begleitperson kann in manchen Situationen unterstützend und ermutigend wirken, weshalb SULI die Möglichkeit bietet, während der Ausbildungszeit einmalig eine Begleitperson mitzubringen.

Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstage (Sonn- und allgemeine Feiertage gelten nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert wenn dies von uns bestätigt wird. Dies weil Fahrschüler immer wieder ein SMS an eine falsche Nummer oder eine E-Mail an eine falsche Adresse geschickt haben. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Unabhängig vom Grund der Absage.

Im Krankheitsfall ist der Fahrschule innerhalb von 48 Stunden nach dem Termin ein ärztliches Zeugnis einzureichen (telefonisch ausgestellte Arztzeugnisse werden nicht akzeptiert). Deckt das Arztzeugnis jedoch einen Zeitraum ab, der bereits vor der vereinbarten Fahrlektion begonnen hat, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Erkrankung und damit die Fahrunfähigkeit bereits bekannt war, wird das Arztzeugnis nicht als Entschuldigung akzeptiert, und die Lektion wird ebenfalls verrechnet.

Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von SULI dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich SULI vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung von CHF 130.– ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung per Kartenzahlung zu bezahlen. Falls eine Probelektion vereinbart wurde ist die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung für die Probelektion nicht fällig. Leistungsausschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Fahrschülers.

Die Preise* für die Dienstleistungen von SULI sind auf der Webseite ersichtlich und können je nach Standort variieren. Bei allen Fahrlehrern gelten dieselben Preise.

Fahrlektionen sowie vergünstigte Paketangebote (Abonnemente) sind jeweils zu Beginn der Lektion per Kreditkarte, TWINT oder einer anderen von uns angebotenen Online-Zahlungsmethode zu bezahlen. Für Überweisungen und Einzahlungsscheine wird aufgrund des zusätzlichen Aufwands (Bank-/Postgebühren) eine Gebühr von CHF 10.– pro Zahlung erhoben.

Paketangebote sind Vergünstigungen, die ausschliesslich bei Vorauszahlung per Kreditkarte, TWINT oder einer anderen von uns angebotenen Online-Zahlungsmethode gewährt werden. Fahrstunden, die nicht im Voraus bezahlt wurden, gelten als Einzellektionen und werden zum regulären Einzeltarif verrechnet. Die Gültigkeit eines Paketangebots beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum.

Sind gegen Ende der Ausbildung mehrere Fahrstunden noch nicht bezahlt, müssen diese spätestens am Prüfungstag selbst beglichen werden. Andernfalls verweigert die Fahrschule die Prüfungsbegleitung; die daraus entstehenden Kosten gehen zulasten des Fahrschülers bzw. der Fahrschülerin.

Die Aktion «Erstausbildung» wird nur gewährt, wenn die 5 Lektionen im Voraus bezahlt werden. Der Aktionspreis gilt ausschliesslich für die ersten 5 Lektionen pro Fahrschüler bzw. Fahrschülerin und kann pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden – auch nicht erneut, wenn bereits im Rahmen einer früheren Aktion von vergünstigten Fahrlektionen profitiert wurde.

Abonnemente: Fahrstundenabonnemente sind vergünstigte Paketangebote. Der gewährte Preisnachlass setzt voraus, dass das Abonnement vollständig und innerhalb seiner Gültigkeitsdauer bezogen wird. Ein Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung zum vergünstigten Abonnementpreis besteht grundsätzlich nicht. Die Gültigkeitsdauer eines Abonnements beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht bezogene Leistungen grundsätzlich ersatzlos, ausser die Fahrschule hat die rechtzeitige Inanspruchnahme der Leistungen nachweislich verhindert.

Gutschrift nach bestandener Führerprüfung: Für nicht eingelöste Fahrstunden wird nach bestandener Führerprüfung eine Gutschrift in Form eines Gutscheins ausgestellt. Dieser Gutschein kann innerhalb von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum für Leistungen der Fahrschule eingelöst werden, beispielsweise für einen WAB-Kurs. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gutschein ersatzlos.

Sollte anstelle des Gutscheins eine Auszahlung gewünscht werden, werden sämtliche bereits bezogenen Fahrstunden zum regulären Einzeltarif zurückgerechnet. Vom danach allenfalls verbleibenden Guthaben wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 50.00 abgezogen; nur ein danach noch verbleibender positiver Betrag wird zurückerstattet.

Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung: Wird die Fahrausbildung vor dem vollständigen Bezug des Abonnements beendet – insbesondere infolge eines Fahrschulwechsels oder eines Ausbildungsabbruchs –, erfolgt auf schriftliches Gesuch hin eine Schlussabrechnung. Dabei werden sämtliche bereits bezogenen Fahrstunden und sonstigen Leistungen zum regulären Einzeltarif zurückgerechnet, der zum Zeitpunkt des Abonnementkaufs gültig war. Vom danach allenfalls verbleibenden Guthaben wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 50.00 abgezogen; nur ein danach noch verbleibender positiver Betrag wird zurückerstattet. Das Rückerstattungsgesuch muss spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Fahrausbildung und in jedem Fall vor Ablauf der zweijährigen Gültigkeitsdauer schriftlich eingereicht werden; nach Ablauf dieser Fristen besteht kein Rückerstattungsanspruch mehr.

Auszahlung: Unabhängig vom Grund der Rückerstattung werden anerkannte Rückerstattungen innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des vollständigen Rückerstattungsgesuchs ausbezahlt, im Rahmen des regulären Zahlungslaufs jeweils am letzten Arbeitstag eines Monats.

Anstelle einer Auszahlung kann ein verbleibendes Guthaben auch bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung auf Wunsch des Schülers bzw. der Schülerin innerhalb der ursprünglichen Gültigkeitsdauer für andere von der Fahrschule angebotene Dienstleistungen verwendet werden, beispielsweise für einen WAB-Kurs. Voraussetzung dafür sind die jeweiligen gesetzlichen Zulassungsbedingungen, die Verfügbarkeit des Angebots sowie die Annahme durch die Fahrschule. Eine Übertragung des Guthabens auf andere Personen ist ausgeschlossen.

*Wir behalten uns das Recht vor, die Preise jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

Fahrschüler werden erst zur Prüfung angemeldet, wenn sie aus Sicht des Fahrlehrers prüfungsreif sind und der VKU absolviert wurde. Wer vorher an die Prüfung will, muss sich selbst mit dem eigenen Fahrzeug anmelden. Mit unbezahlten Fahrlektionen/Paketen werden die Fahrschüler nicht an die praktische Prüfung angemeldet/zugelassen. Allfällig dadurch entstandene externe Prüfungsgebühren durch das Strassenverkehrsamt sind durch den Schüler zu begleichen.

Für die praktische Führerprüfung fällt eine Prüfungspauschale von CHF 120.– an. Diese beinhaltet die Bereitstellung des Fahrschulautos sowie die Begleitung durch die Fahrlehrperson während der Prüfung. Da eine Prüfung in der Regel bis zu 60 Minuten dauert, unterscheidet sich diese Pauschale von einer normalen Fahrlektion.

Zusätzlich wird üblicherweise eine reguläre Einzellektion direkt vor der Prüfung verrechnet. Diese dient zum Einfahren, zur letzten Vorbereitung und für die Rückfahrt zum Treffpunkt nach der Prüfung.

Die Kosten seitens Strassenverkehrsamt sind in der Prüfungspauschale nicht inkludiert und werden vom Strassenverkehrsamt separat in Rechnung gestellt.

Sollten die Erwartungen an den Fahrlehrern oder der Ausbildung von SULI nicht erfüllt werden, wird der Fahrschüler gebeten dies unverzüglich nach der betroffenen Fahrlektion mitzuteilen. SULI erstattet dem Fahrschüler den Betrag für diese Fahrlektion zurück. Dies gilt nur für die betroffene Einzel- oder Doppellektion. Vergangene Fahrlektionen sind ausgeschlossen. Bei Rückerstattungen wird eine Bearbeitungs- bzw. Aufwandspauschale von CHF 10.00 pro Rückerstattung verrechnet.

Fahrlektionen sind soweit möglich vor Beginn jeder Fahrlektion per Kartenzahlung zu bezahlen. Für Überweisungen und Einzahlungsscheine wird eine Gebühr von CHF 10.– pro Einzahlung erhoben. (Mehraufwand, Gebühren Bank/Post). Allfällige Rechnungen für Dienstleistungen von SULI sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Sofern die Rechnung nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht beglichen wurde, fällt eine Mahngebühr von CHF 30.– an. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Prüfung sowie vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle offenen Rechnungen beglichen sein. SULI behält sich das Recht vor, Fahrschüler zur Prüfung abzulehnen, sofern offene Geldforderungen zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Ebenfalls behält sich SULI das Recht vor, keine weiteren Fahrlektionen durchzuführen, sofern ausstehende Rechnungen offen sind. SULI kann nicht für Drittforderungen (z.B. Prüfungsgebühren vom Strassenverkehrsamt) verantwortlich gemacht werden.

Mit der Anmeldung zu einem Kurs verpflichtet sich der Teilnehmer zur fristgerechten Bezahlung der Kursgebühr.

Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer automatisch eine Anmeldebestätigung per E-Mail inklusive Zahlungslink. Zusätzlich wird 24 Stunden vor Kursbeginn eine Erinnerungs-SMS versendet. Ist die Kursgebühr zu diesem Zeitpunkt noch offen, wird in der SMS ebenfalls darauf hingewiesen.

Offene Zahlung
Ist die Kursgebühr am ersten Kurstag noch nicht bezahlt, wird der Teilnehmer durch den Kursleiter darauf hingewiesen. Die Kursgebühr muss spätestens vor Beginn des zweiten Kurstages vollständig beglichen sein.

Erfolgt die Zahlung bis zu diesem Zeitpunkt nicht, gilt Folgendes:

  • VKU- und PGS-Kurse: Der Kurs wird nicht bestätigt. Es erfolgt keine Kursbestätigung an das zuständige Strassenverkehrsamt und der Teilnehmer erhält keine Kursbestätigung.
  • Nothelferkurse: Der Nothelferausweis wird nicht ausgestellt.
    Nachträgliche Bestätigung bzw. Ausstellung

Wird die Kursgebühr erst nach Ablauf der Zahlungsfrist beglichen und ist eine nachträgliche Bearbeitung erforderlich, fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– an.

Diese Gebühr entsteht, weil nach Ablauf bestimmter Fristen eine nachträgliche Bearbeitung bzw. Bestätigung nur noch mit zusätzlichem administrativem Aufwand möglich ist.

Die Bearbeitungsgebühr ersetzt nicht die Kursgebühr. Beide Beträge sind vollständig geschuldet.

Fahrschule SULI
Teilnehmer der Fahrschule SULI können ihre Kursgebühr, sofern ausreichend Guthaben auf ihrem Kundenkonto vorhanden ist direkt über ihr Guthaben begleichen. Reicht das vorhandene Guthaben aus, wird die Kursgebühr automatisch vom Saldo abgezogen.

Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, sein Kundenkonto rechtzeitig wieder aufzuladen, damit weitere Fahrlektionen oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können.

Weitere Dienstleistungen

SULI bietet selbst keine WAB Kurse an. SULI ist Partner der Transportschule. Die Anmeldung erfolgt dabei über unsere Webseite. SULI erhält von den Partnern die Daten der Anmeldungen, welche über die Webseite von SULI eingegangen sind. Darauf sind sämtliche Daten ersichtlich, welche im Zusammenhang mit der Anmeldung erforderlich waren. Zudem wird SULI über den jeweiligen Stand der Anmeldungen informiert (Stornierungen, Verschiebungen etc.).

Teilnahmebedingungen & Stornierungsregelung

Stornierung und Abmeldung:
Eine kostenfreie Abmeldung vom Kurs ist bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn per E-Mail möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung wird die volle Kursgebühr berechnet, unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme.

Verspätung:
Erscheint eine Kursteilnehmerin oder ein Kursteilnehmer mehr als 10 Minuten nach Kursbeginn, ist die Fahrschule berechtigt, die Teilnahme am Kurs zu verweigern. Der Kurs gilt in diesem Fall als nicht besucht.

Ein Nachholen des Kurses ist möglich, setzt jedoch eine erneute Anmeldung sowie die Bezahlung der regulären Kursgebühr voraus.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Fahrschule nach eigenem Ermessen eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Kurstermin ermöglichen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Nicht-Erscheinen ohne Mitteilung:
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung oder bei einer kurzfristigen Absage (weniger als 8 Tage vor Kursbeginn) wird der volle Kurspreis fällig.

Teilnahmebedingungen & Stornierungsregelung

Stornierung und Abmeldung:
Eine kostenfreie Abmeldung vom Kurs ist bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn per E-Mail möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung wird die volle Kursgebühr berechnet, unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme.

Verspätung:
Erscheint eine Kursteilnehmerin oder ein Kursteilnehmer mehr als 10 Minuten nach Kursbeginn, ist die Fahrschule berechtigt, die Teilnahme am Kurs zu verweigern. Der Kurs gilt in diesem Fall als nicht besucht.

Ein Nachholen des Kurses ist möglich, setzt jedoch eine erneute Anmeldung sowie die Bezahlung der regulären Kursgebühr voraus.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Fahrschule nach eigenem Ermessen eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Kurstermin ermöglichen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Nicht-Erscheinen ohne Mitteilung:
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung oder bei einer kurzfristigen Absage (weniger als 8 Tage vor Kursbeginn) wird der volle Kurspreis fällig.

Schutzausrüstung und Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme am Motorrad-Grundkurs ist nur mit vollständiger und geeigneter Schutzausrüstung möglich.

Für Motorrad (Kategorie A offen, A beschränkt und A1 Motorrad) ist folgende Ausrüstung vorgeschrieben:

  • Motorradhelm (ECE-geprüft)
  • Motorradjacke mit Protektoren
  • Motorradhose mit Protektoren
  • Motorradhandschuhe
  • Knöchelhohe Motorradschuhe oder Motorradstiefel

Das Tragen von Turnschuhen, kurzen Hosen, T-Shirts oder anderer ungeeigneter Kleidung ist nicht zulässig.

Für Roller (Kategorie A1 mit Roller) ist folgende Schutzausrüstung vorgeschrieben:

  • Helm
  • Handschuhe
  • Lange Jacke
  • Lange, robuste Hose
  • Feste, knöchelhohe Schuhe

Erscheint eine Kursteilnehmerin oder ein Kursteilnehmer ohne die vorgeschriebene Schutzausrüstung oder in ungeeigneter Kleidung, behält sich die Fahrschule SULI das Recht vor, die Teilnahme am Kurs aus Sicherheitsgründen zu verweigern und die betreffende Person nach Hause zu schicken.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes, auf einen Ersatztermin oder auf eine anderweitige Entschädigung.

Die von SULI ausgestellten Gutscheine sind ab dem Datum der Ausstellung für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gutschein und kann nicht mehr eingelöst werden. Gutscheine können ausschliesslich für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, die von SULI angeboten werden. Barauszahlung sowie Erstattung bei Verlust oder Beschädigung sind nicht möglich. Die Verwendung von Gutscheinen unterliegt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen mit SULI ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule SULI.

Bewertungen

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