AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2026
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Fahrschule SULI (nachfolgend «SULI»). Der Vertrag tritt mit der Anmeldung bzw. Buchung einer Dienstleistung durch den Kunden in Kraft. Die Anmeldung oder Buchung kann insbesondere mündlich, telefonisch, elektronisch oder online erfolgen. Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.
Quick Links
Regelungen für die Nutzung der Dienstleistungen der Fahrschule SULI
Fahrunterricht
Die ausbildenden Fahrlehrer von SULI sind staatlich geprüft und im Besitz der erforderlichen Fahrlehrerbewilligung. SULI unterstützt zudem die Ausbildung zukünftiger Fahrlehrer und kann Personen beschäftigen, die sich in der Ausbildung zum Fahrlehrer befinden. Soweit diese aufgrund ihres Ausbildungsstandes und der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt sind, selbständig Fahrunterricht zu erteilen, können sie bei SULI als Fahrlehrerpraktikanten eingesetzt werden. Eine vorgängige gesonderte Mitteilung über den Einsatz eines Fahrlehrerpraktikanten erfolgt nicht. Der Fahrschüler kann sich jederzeit bei SULI über den Ausbildungsstatus seines Fahrlehrers informieren.
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten, eine Doppellektion 90 Minuten. Zur Lektionszeit gehören sämtliche Bestandteile des Fahrunterrichts. Dazu zählen insbesondere die Begrüssung und Orientierung, notwendige Instruktionen und Erläuterungen, das praktische Fahren sowie die anschliessende Besprechung und Terminplanung. In Absprache mit dem Fahrlehrer können auch Fahrlektionen mit einer abweichenden Dauer vereinbart werden. Der Preis wird in diesem Fall entsprechend der tatsächlichen bzw. vereinbarten Lektionsdauer angepasst. Sofern eine Probelektion angeboten und ausdrücklich als solche gebucht wird, dauert diese 45 Minuten. Für die Probelektion fällt keine Versicherungs- und Administrationspauschale an. Wurde zuvor eine Probelektion gebucht, wird die Versicherungs- und Administrationspauschale ab der zweiten Fahrlektion fällig.
Der Fahrschüler ist verpflichtet, zu jeder Fahrlektion einen gültigen Lernfahrausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen vorzuweisen. Kann zu Beginn der Fahrlektion kein gültiger Lernfahrausweis vorgewiesen werden, kann die Fahrlektion nicht durchgeführt werden und wird vollumfänglich verrechnet. Besteht die Möglichkeit, den Lernfahrausweis während der vereinbarten Lektionszeit zu beschaffen oder dessen Gültigkeit anderweitig zuverlässig nachzuweisen, kann die Fahrlektion anschliessend durchgeführt werden. Die dadurch verlorene Lektionszeit wird nicht nachgeholt oder gutgeschrieben. Ist im Lernfahrausweis eine Sehhilfe vorgeschrieben, muss die entsprechende Brille oder Kontaktlinse während der Fahrlektion getragen werden.
Für Fahrlektionen ist aus Sicherheits- und Versicherungsgründen geeignetes, fest sitzendes Schuhwerk zu tragen. Mit ungeeignetem Schuhwerk, insbesondere Flip-Flops, offenen Sandalen oder Schuhen, welche die sichere Bedienung der Pedale beeinträchtigen können, wird keine Fahrlektion durchgeführt. Der Fahrschüler kann während der vereinbarten Lektionszeit geeignetes Schuhwerk beschaffen. Die dadurch verlorene Zeit wird nicht nachgeholt oder gutgeschrieben. Kann die Fahrlektion aufgrund des ungeeigneten Schuhwerks nicht durchgeführt werden, wird sie vollumfänglich verrechnet.
Fahrlektionen können über die Webseite von SULI, mySULI, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über andere von SULI akzeptierte Kommunikationskanäle vereinbart werden. Ein Termin ist verbindlich, sobald er durch SULI oder den zuständigen Fahrlehrer bestätigt oder im Buchungssystem definitiv erfasst wurde. Sofern eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, erhält der Fahrschüler automatisch eine Terminbestätigung per E-Mail. Für die Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten Kontaktdaten ist der Fahrschüler verantwortlich. Für Verschiebungen, Absagen, Verspätungen und Nichterscheinen seitens des Fahrschülers gelten die entsprechenden Bestimmungen dieser AGB. SULI kann bestätigte Termine aus betrieblichen, organisatorischen oder unvorhersehbaren Gründen verschieben oder absagen. Nicht durchgeführte Fahrlektionen werden nicht verrechnet bzw. bereits belastetes Guthaben wird gutgeschrieben. Weitergehende Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Können Buchungen aufgrund technischer Störungen, Zahlungsproblemen oder fehlerhafter bzw. unvollständiger Kundendaten nicht oder verspätet verarbeitet werden, entsteht daraus kein Anspruch auf den gewünschten Termin, eine Ersatzleistung oder Schadenersatz. Bei technischen Fehlern oder Doppelbuchungen kann SULI betroffene Termine korrigieren, verschieben oder neu vereinbaren.
SULI bietet Fahrlektionen zur Vorbereitung auf amtliche Kontrollfahrten für Inhaber ausländischer Führerausweise an. Die Vorbereitung richtet sich nach dem individuellen Ausbildungsstand und den für die Kontrollfahrt relevanten Anforderungen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für die Kontrollfahrt zu erfüllen und sämtliche vom zuständigen Strassenverkehrsamt verlangten gültigen Dokumente und Ausweise vollständig mitzuführen. Wird eine vereinbarte Fahrlektion oder Kontrollfahrt aufgrund fehlender oder ungültiger Dokumente, nicht erfüllter Voraussetzungen oder einer anderen vom Kunden zu verantwortenden Pflichtverletzung nicht durchgeführt oder abgebrochen, bleibt die vereinbarte Leistung geschuldet. Allfällige Gebühren oder weitere Kosten des Strassenverkehrsamts gehen zulasten des Kunden. Die Bereitstellung eines Fahrschulfahrzeugs sowie die Begleitung zur Kontrollfahrt durch SULI erfolgen nach vorgängiger Vereinbarung. Die Vorbereitung durch SULI dient dazu, den Kunden bestmöglich auf die Kontrollfahrt vorzubereiten. Das Bestehen der amtlichen Kontrollfahrt kann nicht garantiert werden.
Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden und zwei Arbeitstage im Voraus, praktische Prüfungen mindestens 10 Tage im Voraus elektronisch per WhatsApp oder E-Mail abgemeldet oder verschoben werden. Sonn- und allgemeine Feiertage zählen bei der Abmeldefrist für Fahrlektionen nicht als Arbeitstage. Bei verspäteter Abmeldung oder Nichterscheinen werden die bei SULI gebuchten Leistungen vollumfänglich verrechnet. Bei kurzfristigen Prüfungsabsagen können zusätzlich Kosten oder weitere Folgen des zuständigen Strassenverkehrsamts entstehen, welche zulasten des Fahrschülers gehen. Achtung: Für Kurse gelten andere Bestimmungen! Bei Krankheit ist SULI vor Beginn der Fahrlektion zu informieren und das Arztzeugnis unaufgefordert innerhalb von 48 Stunden nach dem Termin einzureichen. Später eingereichte oder ausschliesslich aufgrund einer telefonischen Konsultation ausgestellte Arztzeugnisse werden nicht akzeptiert. War die Erkrankung bereits so früh bekannt, dass eine rechtzeitige Abmeldung möglich gewesen wäre, wird die Fahrlektion trotz Arztzeugnis verrechnet. Nachträgliche Krankmeldungen werden nur bei nachvollziehbaren Notfällen berücksichtigt, bei denen eine vorgängige Mitteilung nicht möglich war. Bei Verspätungen ist SULI umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Verlorene Lektionszeit wird nicht nachgeholt oder gutgeschrieben. Ohne Mitteilung ist der Fahrlehrer nach 15 Minuten nicht verpflichtet, weiter zu warten und die Fahrlektion wird vollumfänglich verrechnet.
Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von SULI dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss, beeinträchtigenden Medikamenteneinfluss oder eine anderweitig offensichtlich eingeschränkte Fahrfähigkeit behält sich SULI vor, die Fahrlektion nicht durchzuführen oder vorzeitig abzubrechen. Die Fahrlektion wird in diesem Fall vollumfänglich verrechnet.
Fahrlektionen werden mit dafür vorgesehenen und entsprechend ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen durchgeführt. Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge verfügen insbesondere über Doppelpedale und zusätzliche Fahrlehrerspiegel. Bei Service, Reparatur, Panne, Fahrzeugausfall oder aus anderen betrieblichen Gründen kann SULI ein Ersatzfahrzeug einsetzen. Ersatzfahrzeuge sind ebenfalls vollständig als Fahrschulfahrzeuge ausgerüstet und entsprechen grundsätzlich dem bei SULI eingesetzten Fahrzeugmodell; im Rahmen von Flottenwechseln kann auch ein neueres Modell eingesetzt werden. Aus einem solchen Fahrzeugwechsel entsteht kein Anspruch auf Preisreduktion oder Entschädigung. Motorrad-Fahrlektionen und Motorradgrundkurse werden grundsätzlich mit dem eigenen Motorrad oder Roller des Kunden durchgeführt. Einzelne Fahrzeuge können mit Dashcams ausgestattet sein. Bild- oder Tonaufnahmen, auf denen der Fahrschüler erkennbar oder identifizierbar ist, werden nicht ohne dessen Einwilligung für Schulungs-, Veröffentlichungs- oder Marketingzwecke verwendet. Eine Veröffentlichung, insbesondere auf Social Media oder für Werbung, erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Fahrschülers. Die Fahrzeuge von SULI können zudem mit Fahrzeugtracking-Systemen ausgestattet sein. Diese ermöglichen die Aufzeichnung gefahrener Routen und können insbesondere für Ausbildungs- und Schulungszwecke, zur Analyse von Fahrstrecken und Prüfungsrouten, zur Flottensteuerung sowie für Sicherheits- und Dokumentationszwecke verwendet werden. Soweit diese Funktion angeboten wird, können aufgezeichnete Fahrstrecken dem Fahrschüler über mySULI zur Verfügung gestellt werden. Die Bearbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Dashcams und Fahrzeugtracking erfolgt nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung von SULI.
Zu Beginn der Fahrausbildung wird einmalig eine Pauschale für Administration und Versicherung erhoben. Die Höhe dieser Pauschale richtet sich nach dem Standort und beträgt zurzeit zwischen CHF 90.– und CHF 130.–. Massgebend ist der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Webseite publizierte Betrag des gewählten Standorts.
Die Pauschale wird pro Standort einmalig erhoben. Wechselt ein Fahrschüler den Standort, wird die Pauschale am neuen Standort erneut fällig; eine Anrechnung, Rückerstattung oder anteilige Verrechnung der bereits bezahlten Pauschale erfolgt nicht. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen SULI die Ausbildung am bisherigen Standort nicht mehr anbieten kann.
Die Pauschale beinhaltet sämtliche Administrationskosten sowie die Reduktion des Selbstbehalts der bestehenden Vollkaskoversicherung auf CHF 0.– während Fahrlektionen und der praktischen Führerprüfung mit einem Fahrschulfahrzeug von SULI. Schäden am Fahrschulfahrzeug sind somit gedeckt. Vorbehalten bleiben Fälle von Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder beeinträchtigendem Medikamenteneinfluss sowie bei Übermüdung.
Die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten ist über das Fahrschulfahrzeug gedeckt. Der Fahrschüler ist während der Fahrlektionen im Rahmen der bestehenden Versicherungsdeckung von SULI gegen Unfall versichert. Die Versicherungsdeckung umfasst insbesondere Heilungskosten sowie Leistungen bei Invalidität und Todesfall. Massgebend sind die jeweiligen Bedingungen und Deckungsumfänge der Versicherung. Umfang und Bedingungen des Versicherungsschutzes sind an allen Standorten identisch; standortabhängig ist lediglich die Höhe der Pauschale.
Bei einer vorgängig gebuchten Probelektion wird die Pauschale erst ab der zweiten Fahrlektion fällig.
Die jeweils gültigen Preise für die Dienstleistungen von SULI sind auf der Webseite ersichtlich und können je nach Standort und Angebot variieren. Für Fahrlehrer und Fahrlehrerpraktikanten gelten dieselben Preise. SULI bietet vergünstigte Paketangebote und Abonnemente für Fahrlektionen an. Diese sind vollständig im Voraus per Kreditkarte, TWINT oder einer anderen von SULI angebotenen Online-Zahlungsmethode zu bezahlen. Nicht im Voraus bezahlte Fahrlektionen gelten als Einzellektionen und werden zum regulären Einzeltarif verrechnet. Bezahlte Paketangebote und Abonnemente sind ab Kaufdatum zwei Jahre gültig. Nicht bezogene Leistungen verfallen nach Ablauf dieser Frist. Restguthaben werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, ausbezahlt oder auf andere Personen übertragen. Eine vorzeitige Beendigung der Fahrausbildung oder ein Fahrschulwechsel begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung. Das Aktionsangebot «Erstausbildung» gilt ausschliesslich für die ersten fünf Fahrlektionen und wird nur bei vollständiger Vorauszahlung gewährt. Das Aktionsangebot kann pro Fahrschüler nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine erneute Inanspruchnahme ist ausgeschlossen, wenn bereits früher von einem entsprechenden Aktions- oder Vergünstigungsangebot von SULI profitiert wurde. SULI behält sich vor, Preise und Angebote jederzeit anzupassen. Für bereits bezahlte Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Kaufs vereinbarten Preise.
mySULI Credits können für Dienstleistungen von SULI eingelöst werden, sofern die jeweilige Dienstleistung für die Bezahlung mit Credits freigegeben ist. Angebote und Dienstleistungen externer Partner sind von der Einlösung ausgeschlossen. mySULI Credits sind ab Gutschrift zwei Jahre gültig und verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatzlos. Eine Barauszahlung oder Übertragung von Credits auf andere Personen ist ausgeschlossen. Kostenlose oder im Rahmen von Aktionen, Gutscheinen oder Vergünstigungen gewährte Credits können nicht miteinander kumuliert werden, sofern beim jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
Praktische Führerprüfung
Fahrschüler werden erst zur praktischen Führerprüfung angemeldet, wenn sie aus Sicht des Fahrlehrers prüfungsreif sind und der vorgeschriebene VKU absolviert wurde. Wer vorher an die Prüfung möchte, muss sich selbst anmelden und die Prüfung mit einem eigenen geeigneten Fahrzeug absolvieren. Bei offenen Forderungen gegenüber SULI erfolgt keine Prüfungsanmeldung oder Prüfungsbegleitung.
Für die praktische Führerprüfung wird eine Prüfungspauschale erhoben. Höhe und Leistungsumfang der Pauschale richten sich nach dem Standort. Massgebend ist der zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung auf der Webseite publizierte Betrag des betreffenden Standorts. Je nach Standort gilt eines der folgenden Modelle:
Modell A: Die Prüfungspauschale umfasst die Bereitstellung des Fahrschulfahrzeugs sowie die Begleitung durch den Fahrlehrer während der Prüfung. Zusätzlich findet unmittelbar vor der Prüfung eine reguläre «Warm-up-Lektion» statt, welche über vorhandenes Abonnements- bzw. Kundenguthaben bezogen oder zum regulären Einzeltarif des jeweiligen Standorts verrechnet wird.
Modell B: Die Prüfungspauschale umfasst die Bereitstellung des Fahrschulfahrzeugs, das vorgängige Einfahren von rund 45 Minuten, die gemeinsame Vorbereitung auf die Prüfung, die Begleitung während des Prüfungstermins sowie das anschliessende Gespräch und die Rückfahrt. Eine zusätzliche Verrechnung der Vorbereitungszeit erfolgt in diesem Modell nicht.
Welches Modell und welcher Betrag am gewählten Standort gilt, ist auf der Webseite ersichtlich und wird dem Fahrschüler vor der Prüfungsanmeldung bekanntgegeben.
Die Gebühren des zuständigen Strassenverkehrsamts (STVA) sind in keinem Fall Bestandteil der Prüfungspauschale. Sie werden separat und direkt durch das Strassenverkehrsamt in Rechnung gestellt.
Ist ein Fahrschüler mit einer Fahrlektion nicht zufrieden, muss die Beanstandung unmittelbar nach der betroffenen Fahrlektion gegenüber SULI erfolgen und sich auf einen konkreten und nachvollziehbaren Grund beziehen. Die Zufriedenheits-Garantie gilt ausschliesslich für die unmittelbar beanstandete Einzel- oder Doppellektion. Bereits früher absolvierte Fahrlektionen können nicht nachträglich über die Zufriedenheits-Garantie beanstandet oder zurückgefordert werden. Eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Ausbildungsfortschritt, der Anzahl benötigter Fahrlektionen, der persönlichen Art des Fahrlehrers oder ein nicht bestandenes Prüfungsergebnis begründen für sich allein keinen Anspruch aus der Zufriedenheits-Garantie. Liegt eine berechtigte Beanstandung der betroffenen Fahrlektion vor, wird der dafür bezahlte Betrag dem Kundenkonto gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Fahrlektionen und andere Dienstleistungen von SULI sind grundsätzlich vor Inanspruchnahme bargeldlos über die von SULI angebotenen Zahlungsmethoden zu bezahlen. Wird auf Wunsch des Kunden für eine Zahlung per Überweisung oder Einzahlungsschein eine Rechnung erstellt, fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.– pro Rechnung an. Allfällige Rechnungen für Dienstleistungen von SULI sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Sofern die Rechnung nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht beglichen wird, fällt eine Mahngebühr von CHF 30.– an. Eine zweite Mahnung erfolgt ohne zusätzliche Mahngebühr. Bleibt die Forderung weiterhin offen, kann SULI diese einem Inkassounternehmen übergeben. Gesetzlich zulässige Inkasso- und Betreibungskosten bleiben vorbehalten. Bei offenen Forderungen kann SULI weitere Fahrlektionen oder Dienstleistungen sowie die Anmeldung oder Begleitung zur praktischen Führerprüfung verweigern. Gebühren und Forderungen Dritter, insbesondere des zuständigen Strassenverkehrsamts, sind vom Kunden selbst zu begleichen.
Kurse und Veranstaltungen
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, gelten für die einzelnen Kursangebote folgende Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen:
- Nothilfekurs: mindestens 4, maximal 12 Teilnehmende
- Verkehrskundeunterricht (VKU): mindestens 4, maximal 12 Teilnehmende
- Motorradgrundkurse (PGS): mindestens 3, maximal 5 Teilnehmende
- WAB-Kurse: Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Kursanbieters.
Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Anzahl an Teilnehmenden ist SULI berechtigt, den Kurs ohne Entschädigungsfolge abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet, erlassen oder auf einen anderen Kurs von SULI umgebucht.
Mit der Anmeldung zu einem Kurs bestätigt der Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB von SULI gelesen und akzeptiert zu haben. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der geschuldeten Kursgebühr gemäss den geltenden Zahlungs-, Umbuchungs- und Stornierungsbestimmungen. Kursanmeldungen erfolgen über das von SULI zur Verfügung gestellte Online-Anmeldeformular. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmer automatisch eine Anmeldebestätigung per E-Mail inklusive Zahlungslink. Ist innerhalb von 15 Minuten nach der Anmeldung keine Bestätigung eingegangen, ist zunächst der Spam-Ordner zu prüfen und anschliessend mit SULI Kontakt aufzunehmen. 24 Stunden vor Kursbeginn wird zusätzlich eine Erinnerungs-SMS versendet. Ist die Kursgebühr zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt, wird in dieser SMS ebenfalls auf die offene Zahlung hingewiesen. Diese Bestimmungen gelten für die von SULI selbst angebotenen und durchgeführten Kurse. Bei Angeboten externer Partner, insbesondere WAB-Kursen, können Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung und weitere Abwicklung direkt über den jeweiligen Kursanbieter erfolgen; hierfür gelten dessen Bestimmungen.
Für Umbuchungen gelten folgende Bedingungen:
- VKU: Bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos; weniger als 7 Tage vor Kursbeginn CHF 50.– Umbuchungsgebühr.
- Nothilfekurs: Bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos; weniger als 7 Tage vor Kursbeginn CHF 50.– Umbuchungsgebühr.
- Motorradgrundkurs (PGS): Bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos; weniger als 7 Tage vor Kursbeginn CHF 50.– Umbuchungsgebühr pro Kursteil.
- WAB-Kurse: Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Kursanbieters.
Für Stornierungen und Abmeldungen gelten folgende Bedingungen:
- VKU: Bis 7 Tage vor Kursbeginn fällt eine Umtriebsgebühr von CHF 30.– an. Gleichzeitig werden CHF 30.– als Gutschein in Form von mySULI Credits für einen neuen Kurs gutgeschrieben. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Kursbeginn wird der volle Kurspreis verrechnet; gleichzeitig werden CHF 70.– als Gutschein in Form von mySULI Credits für einen neuen Kurs gutgeschrieben.
- Nothilfekurs: Bis 7 Tage vor Kursbeginn fällt eine Umtriebsgebühr von CHF 30.– an. Gleichzeitig werden CHF 30.– als Gutschein in Form von mySULI Credits für einen neuen Kurs gutgeschrieben. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Kursbeginn wird der volle Kurspreis verrechnet; gleichzeitig werden CHF 70.– als Gutschein in Form von mySULI Credits für einen neuen Kurs gutgeschrieben.
- Motorradgrundkurs (PGS): Bis 7 Tage vor Kursbeginn fällt eine Umtriebsgebühr von CHF 30.– an. Gleichzeitig werden CHF 30.– als Gutschein in Form von mySULI Credits für einen neuen Kurs gutgeschrieben. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Kursbeginn wird der volle Kurspreis verrechnet; gleichzeitig werden CHF 70.– pro betroffenem Kursteil als Gutschein in Form von mySULI Credits für einen neuen Kurs gutgeschrieben.
- WAB-Kurse: Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Kursanbieters.
Abmeldungen und Umbuchungen sind elektronisch per E-Mail oder WhatsApp an SULI mitzuteilen. Mündliche Abmeldungen sind nicht gültig. Aussagen wie «Ich habe vergessen, dass ich eine wichtige Prüfung habe» oder «Mein Chef hat mich kurzfristig zur Arbeit eingeteilt» gelten nicht als Grund für eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung. Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Abmeldung wird der volle Kurspreis verrechnet. Bei Krankheit oder Unfall ist ein Arztzeugnis einzureichen. Diese Regelung gilt ausschliesslich für die eigenen Kursangebote von SULI. Bei externen Partnerangeboten, insbesondere WAB-Kursen, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Kursanbieters.
Versäumte Kursteile, beispielsweise am Folgetag oder in der Folgewoche, können nicht nachgeholt werden. Für den erneuten Besuch muss ein neuer Kursplatz gebucht und der volle Kurspreis erneut bezahlt werden.
Die Teilnahme am Motorradgrundkurs ist nur mit vollständiger und geeigneter Schutzausrüstung möglich.
Für Motorräder der Kategorien A offen, A beschränkt und A1 sind folgende Ausrüstungsgegenstände vorgeschrieben:
- Motorradhelm (ECE-geprüft)
- Motorradjacke mit Protektoren
- Motorradhose mit Protektoren
- Motorradhandschuhe
- knöchelhohe Motorradschuhe oder Motorradstiefel
Turnschuhe, kurze Hosen, T-Shirts oder andere ungeeignete Kleidung sind nicht zulässig.
Für Roller der Kategorie A1 ist folgende Schutzausrüstung erforderlich:
- Helm
- Handschuhe
- lange Jacke
- lange, robuste Hose
- feste, knöchelhohe Schuhe
Erscheint ein Teilnehmer ohne die vorgeschriebene Schutzausrüstung oder mit ungeeigneter Kleidung, kann SULI die Teilnahme aus Sicherheitsgründen verweigern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes, einen Ersatztermin oder eine anderweitige Entschädigung.
Die Bestätigung von VKU- und Motorradgrundkursen erfolgt nach vollständigem Kursbesuch elektronisch über SARI an das zuständige Strassenverkehrsamt. Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss des Kurses. Ab erfolgter Übermittlung gilt der Kurs gegenüber dem Strassenverkehrsamt als bestätigt. Auf Wunsch kann nach vollständigem Kursbesuch eine zusätzliche Kursbescheinigung ausgestellt werden. Beim Motorradgrundkurs wird die erfolgreiche Kursteilnahme zusätzlich im Lernfahrausweis bestätigt. Nach erfolgreichem Abschluss eines Nothilfekurses wird der entsprechende Nothilfeausweis bzw. das Zertifikat ausgestellt. Sofern die entsprechende Funktion in mySULI verfügbar ist, kann das Zertifikat während seiner Gültigkeitsdauer über das persönliche Kundenkonto abgerufen oder heruntergeladen werden. Quittungen und Kursbestätigungen können auf Wunsch auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für die Bestätigung oder Ausstellung eines Kursnachweises ist die vollständige Bezahlung der geschuldeten Kursgebühr. Bei offenen Kursgebühren erfolgt bei VKU- und Motorradgrundkursen keine Bestätigung an das Strassenverkehrsamt; beim Nothilfekurs wird der Nothilfeausweis bzw. das Zertifikat nicht ausgestellt. Ist aufgrund einer verspäteten Zahlung eine nachträgliche Bearbeitung oder Bestätigung erforderlich, fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– an.
SULI ist berechtigt, einzelne oder mehrere Teilnehmer aus begründetem Anlass vom Unterricht auszuschliessen. Dies gilt insbesondere bei einer trotz Fälligkeit nicht bezahlten Kursgebühr, fehlendem oder ungültigem Lernfahrausweis bei Kursen, für die dieser erforderlich ist, fehlender Fahrfähigkeit, einer Verspätung von mehr als 10 Minuten, ungenügender oder fehlender Motorrad-Schutzausrüstung sowie bei nicht erfüllten Kursvoraussetzungen, beispielsweise einem vorgeschriebenen, aber nicht abgeschlossenen eLearning. Bei einem Ausschluss wird das Kursgeld nicht zurückerstattet oder gutgeschrieben.
Im Kursgeld sind der Kursbesuch sowie die gemäss Kursausschreibung enthaltenen Kursunterlagen und Lehrmittel inbegriffen. Die Kursgebühr ist im Voraus und spätestens vor Kursbeginn vollständig zu bezahlen. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer per E-Mail einen Zahlungslink zur direkten Online-Zahlung. Ist die Kursgebühr 24 Stunden vor Kursbeginn noch offen, wird zusätzlich eine Zahlungserinnerung versendet. Ist die Kursgebühr bei Kursbeginn nicht vollständig bezahlt, ist eine Teilnahme am Kurs ausgeschlossen. Der volle Kurspreis bleibt dennoch geschuldet, da der Kursplatz verbindlich reserviert wurde. Bei Kursen, die beim Strassenverkehrsamt angemeldet oder bestätigt werden müssen, fällt bei nicht fristgerechter Bezahlung zusätzlich eine Umtriebsgebühr von CHF 50.– an. Guthaben oder Zahlungen aus anderen Dienstleistungen von SULI werden nicht automatisch mit der Kursgebühr verrechnet. Jede Dienstleistung wird separat abgerechnet.
SULI behält sich vor, Kurse aus organisatorischen, betrieblichen oder wichtigen unvorhersehbaren Gründen zusammenzulegen, zeitlich zu verschieben, den Durchführungsort zu ändern oder abzusagen. Dazu zählen insbesondere eine ungenügende Teilnehmerzahl, der Ausfall eines Kursleiters oder höhere Gewalt.
Motorradgrundkurse können zusätzlich aufgrund ungeeigneter Wetter- oder Strassenverhältnisse verschoben oder abgesagt werden. Dies gilt insbesondere bei Temperaturen unter 5 °C oder wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Kann ein Kurs oder Kursteil aufgrund einer von SULI veranlassten Änderung oder Absage nicht durchgeführt werden, kann dieser nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder umgebucht werden. Für bereits absolvierte Kursteile besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder finanzielle Entschädigung. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vorgeschriebene Kurse und Kursteile rechtzeitig innerhalb der Gültigkeitsdauer seines Lernfahrausweises zu absolvieren. Können Kurse oder Kursteile nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf des Lernfahrausweises absolviert oder nachgeholt werden, besteht daraus kein Anspruch auf Rückerstattung oder anderweitige Entschädigung.
Die Kurse von SULI werden grundsätzlich auf Schweizerdeutsch durchgeführt. Bei Bedarf kann für eine bessere Verständigung auf Hochdeutsch unterrichtet werden. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, über ausreichende Deutschkenntnisse zu verfügen, um dem Unterricht folgen und die vermittelten Inhalte verstehen zu können.
Für die von SULI organisierten oder vermittelten Kurse und Veranstaltungen ist der Teilnehmer selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. SULI übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Kursen oder Veranstaltungen entstehen. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt SULI keine Haftung.
Weitere Dienstleistungen
Sofern SULI Motorräder oder Roller vermietet, besteht für die Mietfahrzeuge eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1’000.– pro Schadenfall und ist im Schadenfall vom Mieter zu tragen. Fahrer und Mitfahrer, ausgenommen Fahrlehrer, sind nicht gegen Unfall versichert. Das gemietete Fahrzeug darf ausschliesslich vom Mieter selbst gefahren werden. Der Mieter haftet für Beschädigungen und Verlust des Fahrzeugs im Rahmen der geltenden gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Bestimmungen. Schäden oder ein Verlust sind SULI spätestens bei der Rückgabe unverzüglich zu melden. Der Mieter ist selbst für die Einhaltung sämtlicher geltender Strassenverkehrsvorschriften verantwortlich. Das Fahrzeug darf nur mit einem gültigen Lernfahr- oder Führerausweis der entsprechenden Kategorie gefahren werden. Der Mieter muss in der Lage sein, das Fahrzeug selbständig und sicher zu bedienen. Bei Motorradgrundkursen ist ausreichende Fahrpraxis Voraussetzung. Ist diese offensichtlich nicht vorhanden, kann SULI die Teilnahme verweigern; die dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Teilnehmers. Das Fahrzeug ist nach der Nutzung vollgetankt und in sauberem Zustand zurückzugeben.
SULI führt selbst keine WAB-Kurse durch, sondern vermittelt entsprechende Angebote eines externen Partnerunternehmens. Die Anmeldung kann über die Webseite von SULI erfolgen. Für die Durchführung des WAB-Kurses gelten die Bedingungen des jeweiligen Kursanbieters. SULI erhält die für die Vermittlung und Abwicklung erforderlichen Angaben zu den über SULI erfolgten Anmeldungen sowie Informationen zum jeweiligen Status der Buchung, beispielsweise zu Umbuchungen, Verschiebungen oder Stornierungen. Die Durchführung, Kursorganisation und Erfüllung der WAB-Leistung liegt beim jeweiligen Kursanbieter.
Geschenkgutscheine von SULI sind ab Ausstellungsdatum fünf Jahre gültig, sofern auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist. Die Gutscheine können für Dienstleistungen von SULI eingelöst werden. Eine Barauszahlung sowie eine Erstattung bei Verlust oder Beschädigung sind ausgeschlossen. Für Angebote externer Partner können Gutscheine nur verwendet werden, sofern dies ausdrücklich vorgesehen ist.
Schlussbestimmungen
Die Bearbeitung personenbezogener Daten durch SULI erfolgt gemäss den anwendbaren Datenschutzbestimmungen sowie der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von SULI. Personendaten können an Partner, Dienstleister und weitere Dritte weitergegeben werden, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung von Dienstleistungen, die Kommunikation, Zahlungsabwicklung oder den Betrieb und die Weiterentwicklung der Angebote von SULI erforderlich ist. Bei vermittelten oder gemeinsam mit Partnern erbrachten Dienstleistungen können die dafür erforderlichen Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden.
Kursunterlagen, Lehrmittel und sonstige von SULI bereitgestellte Inhalte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von SULI weder vervielfältigt, weitergegeben noch für eigene kommerzielle Zwecke oder für Dritte verwendet werden.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen mit SULI gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wil SG. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.