
Fahren mit 17 in der Schweiz – Was bedeutet das für Eltern und Begleitpersonen?
Alles, was du zur Begleitphase in der Schweiz wissen musst!
Fahren mit 17 in der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2021 möglich: Jugendliche dürfen bereits mit 17 Jahren den Lernfahrausweis der Kategorie B beantragen – unter der Voraussetzung, dass sie die praktische Führerprüfung frühestens mit 18 Jahren absolvieren.
Diese neue Regelung wirft viele Fragen auf – besonders bei Eltern, Göttis, Gottis oder anderen potenziellen Begleitpersonen.
Zum Beispiel: Darf man mit 17 Auto fahren in der Schweiz? Und wenn ja – unter welchen Bedingungen?
Hier erfährst du alles Wichtige rund ums begleitete Fahren, was erlaubt ist, was nicht – und worauf du unbedingt achten solltest.
Voraussetzungen: Fahren mit 17 Schweiz – wer darf starten?
Jugendliche dürfen mit 17 Jahren in der Schweiz den Lernfahrausweis beantragen, wenn sie:
- den Nothelferkurs erfolgreich abgeschlossen haben
- die Theorieprüfung bestanden haben
Damit ist der erste Schritt zum Fahren mit 17 Schweiz geschafft – doch es gibt noch mehr zu beachten.
Wer darf als Begleitperson mitfahren?
Nicht jede erwachsene Person darf automatisch als Begleitperson fungieren. Es gelten klare Vorgaben:
- Mindestalter: 23 Jahre
- Seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerausweises der Kategorie B
- Kein Führerausweis auf Probe mehr
- 0,0 Promille: Die Begleitperson muss absolut nüchtern sein!
Auch Götti, Gotti, ältere Geschwister oder Nachbarn dürfen begleiten – solange sie alle Anforderungen erfüllen.
‼️Wichtige Regeln beim begleiteten Fahren mit 17
- Der/die Lernfahrer:in muss gut sichtbar die „L“-Tafel am Fahrzeug anbringen.
- Die Begleitperson muss immer vorne auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.
- Autobahnen dürfen nur befahren werden, wenn:
🔹 Ein fixer Termin für die praktische Führerprüfung vorliegt
(den schriftlichen Prüfungsbescheid bitte mitführen)
🔹 Der/die Fahrlehrer:in bestätigt, dass die lernende Person sicher fährt
🔹 Erst dann ist Autobahnfahren mit Begleitung erlaubt - Die Begleitperson darf nicht abgelenkt sein: also nicht lesen, nicht schlafen und stets aufmerksam bleiben
- Die Handbremse muss für die Begleitperson jederzeit erreichbar und einsatzbereit sein
- Ist man sich nicht sicher, ob das Auto für Lernfahrten geeignet ist, kann man es beim Strassenverkehrsamt vorzeigen und prüfen lassen
Das Fahren im Ausland ist während der Lernphase nicht gestattet, auch nicht mit gültigem Lernfahrausweis.
Wichtig: Verantwortung tragen beide – Lernfahrer:in und Begleitperson!
✅ Tipps für Eltern & Begleitpersonen
- Ruhig bleiben – auch wenn’s ruckelt
- Feedback geben – klar, aber nicht überfordern
- Situationen nachbesprechen – das fördert den Lerneffekt
- Regelmässig fahren lassen – Übung macht den Unterschiet
Ob bei Dunkelheit, Nässe oder in komplexen Verkehrssituationen – Routine ist entscheidend für sicheres Verhalten im Strassenverkehr.
🏁 Ziel: Sicher, stressfrei und verantwortungsvoll fahren
Das Fahren mit 17 in der Schweiz bietet eine wertvolle Gelegenheit, in einem sicheren Rahmen Erfahrungen zu sammeln – mit klaren Regeln und Unterstützung durch die Begleitperson.
Wenn du dich fragst: „Darf man mit 17 Auto fahren in der Schweiz?“ – Ja, aber nur mit Lernfahrausweis, unter Einhaltung aller Voraussetzungen und in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson.
Wir unterstützen Eltern und Begleitpersonen aktiv!
Unsere Fahrschule bietet nicht nur Fahrstunden für Jugendliche, sondern auch Einführungsgespräche und Tipps für Begleitpersonen. So wird die Lernphase effizient, sicher und stressfrei.
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