
Assistiert zur Prüfung: Neue Regeln ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 werden Fahrerassistenzsysteme (FAS) in der Schweiz prüfungsrelevant. Das betrifft sowohl die theoretische als auch die praktische Führerprüfung für Personenwagen (Kategorie B, BE, B1) und Motorräder (Kategorie A, A1). Ziel ist es, dass Fahranfänger die Systeme verstehen, korrekt anwenden und deren Grenzen kennen.
Theorieprüfung
In der Theorieprüfung müssen Prüflinge zwischen Fahrerassistenzsystemen und Automatisierungssystemen unterscheiden können. Sie sollen die drei Wirkweisen verstehen:
• informierend und warnend
• kontinuierlich unterstützend
• temporär eingreifend
Diese Kenntnisse werden künftig in der Basis-Theorieprüfung abgefragt.
Praxisprüfung
In der praktischen Prüfung müssen Fahrschüler:
• die im Prüfungsfahrzeug verbauten Fahrerassistenzsysteme kennen
• diese korrekt anwenden können
• deren Grenzen und Risiken verstehen
Für Motorräder werden zusätzlich prüfungsrelevante Fahrerassistenzsysteme definiert, die einen nachweislichen Einfluss auf Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss haben.
Anpassung der Fahrausbildung
Die Fahrausbildung wird entsprechend angepasst:
• Integration von Fahrerassistenzsystemen in den Verkehrskunde-Kurs
• Schulung der Fahrlehrer im Umgang mit modernen Assistenzsystemen
• Fokus auf die Selbstverantwortung der Fahrzeugführenden
• Fahrschüler sollen lernen, Warnsignale zu erkennen und angemessen zu reagieren.
Fazit
Die Einführung der Fahrerassistenzsysteme in die Führerprüfung ab Juli 2025 stellt sicher, dass Fahranfänger die modernen Technologien verstehen und sicher im Straßenverkehr einsetzen können. Dies trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
Unter diesem Video siehst du, wie eine solche Prüfung mit Fahrerassistenzsystemen ablaufen kann.
Quellen: Astra, UVEK, Mobility 360