Kontrollfahrt
Wir bereiten Dich auf Deine Kontrollfahrt vor
Eine seriöse Vorbereitung mit einem erfahrenen Fahrlehrer/-in ist sinnvoll, denn eine nicht bestandene Kontrollfahrt bzw. Kontrollprüfung kann nicht wiederholt werden. Somit müsstest du mit der gesamten Prüfung von vorne beginnen. Jedes Jahr kommen viele Besitzer ausländischer Führerausweise zu uns, damit ihr Ausweis in einen Schweizerischen umgetauscht werden kann. Melde dich bei uns, wir helfen dir gerne weiter.
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Wichtige Informationen auf einen Blick
Inhaber eines ausländischen Führerausweises Kat. A, B sind berechtigt 12 Monate seit der Einreise in die Schweiz ein Fahrzeug der entsprechenden Kategorie zu lenken. Nach Ablauf dieser 12 monatagigen Frist dürfen ausländische Führerausweise nicht mehr verwendet und somit auch keine Fahrzeuge mehr gelenkt werden. Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D, D1 oder zum berufsmässigen Personentransport führen möchten, müssen den Schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.
- Ausländischer Führerausweis, muss eingereicht werden.
- Gesuchsformular
- Sehtest nicht älter als zwei Jahre
Bitte beachte: Die Kontrollfahrt ist eine PRÜFUNG! Wir empfehlen Dir dringend, die nötigen Fahrstunden zu nehmen, um mit der Fahrpraxis auf dem aktuellen Stand zu sein.
Ablauf:
Nach dem Einreichen dieser Unterlagen erhälst Du ein Rückantwortblatt vom Strassenverkehrsamt. Auf diesem können die Kategorien die umgetauscht werden sollen angegeben werden, so wie das Wunsch-Strassenverkehrsamt und der Wunsch-Wochentag an dem die Kontrollfahrt stattfinden soll gewählt werden. Wir fahren sowohl in Zürich Albisgütli als auch in Winterthur. Nach der Rückantwort erhälst Du die definitive Einladung, mit einer dreimonatigen Frist zur Kontrollfahrt zugestellt. In diesen drei Monaten bereiten wir dich bestens auf die Kontrollfahrt vor, denn Bestehst Du die Kontrollfahrt nicht, wird der Führerausweis entzogen oder der ausländische Führerausweis aberkannt. Die Kontrollfahrt kann gemäss ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nicht wiederholt werden.
- eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
- eine vorausschauende Fahrweise
- kennen der Vortritts und Verkehrsregeln
- ein korrektes Einspuren
- Fahren nach Wegweisern
- Befahren von Autostrassen und Autobahnen
- Notbremsung, Parkieren vorwärts, rückwärts, seitlich, wenden, rückwärtsfahren
Kontrollfahrt:
Die Kontrollfahrt erfolgt in deutscher Sprache. Wir unterrichten dich so, dass du die Kommandos des Experten auch auf deutsch verstehst. Die Kontrollfahrt kann auf einem Automatikfahrzeug gefahren werden und berechtigt nach bestandener Prüfung auch zum fahren mit einem Schaltfahrzeug.
Zur Kontrollfahrt muss mitgenommen werden:
- Der ausländische Führerausweis
- Der Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeugs
- Identifikationspapiere (Pass, Ausländerausweis, ID) im Original
- Informationen zum Umtausch finden sie auf diesem Merkblatt.
Ausnahmen: Umschreiben bestehender Kategorien
Als Inhaber/Inhaberin eines Fahrausweises dieser EU- und EFTA-Staaten kannst Du alle Kategorien ohne Prüfung umschreiben lassen:
Belgien | Bulgarien | Dänemark |
Deutschland | Estland | Finnland |
Frankreich | Griechenland | Grossbritannien |
Irland | Island | Italien |
Lettland | Liechtenstein | Litauen |
Luxemburg | Malta | Niederlande |
Norwegen | Österreich | Polen |
Portugal | Rumänien | Schweden |
Slowakei | Slowenien | Spanien |
Tschechien | Ungarn | Zypern |
Als Inhaber/-in eines Fahrausweises dieser Länder kannst Du die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen.
Andorra | Australien | Israel |
Japan | Kanada | Süd-Korea |
Kroatien | Marokko | Monaco |
Neuseeland | San Marino | Singapur |
Taiwan | Tunesien | USA |