Sicher unterwegs in der dunklen Jahreszeit: So erhöht man die Sichtbarkeit!
In den dunkleren Monaten steigt das Unfallrisiko im Strassenverkehr, besonders bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nacht, Dämmerung, Regen oder Schneefall. Dies betrifft nicht nur Autofahrende, sondern auch Velofahrende, Motorradfahrende und insbesondere E-Trottinett-Nutzende. Eine besondere Herausforderung stellt hierbei die Sichtbarkeit im Verkehr dar.
Ein wichtiger Schritt, um sicher unterwegs zu sein, ist das rechtzeitige Einschalten der Scheinwerfer an Fahrzeugen und E-Trottinetts, sowohl vorne als auch hinten. Zudem sollte regelmässig überprüft werden, ob die Scheinwerfer sauber sind und eine ausreichende Reichweite haben. Es wird zudem empfohlen, helle Kleidung sowie reflektierende Elemente zu tragen, um die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen – so können Personen mit Reflektoren aus bis zu 140 Metern Entfernung wahrgenommen werden. Ein weiterer Hinweis für E-Trottinett-Fahrende ist das Tragen eines Helms, auch wenn dies aktuell noch keine gesetzliche Pflicht darstellt.
Wichtige rechtliche Hinweise zu E-Trottinetts
E-Trottinett sind motorisierte Zweiräder, die rechtlich als «Leicht-Motorfahrräder» eingestuft werden. Einige wichtige Regelungen im Zusammenhang mit E-Trottinetts sind:
- E-Trottinetts dürfen von Jugendlichen unter 14 Jahren nicht genutzt werden (ab 14 Jahren ist das Fahren mit einem Führerausweis der Kategorie M erlaubt, ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr erforderlich).
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, und der Elektromotor darf maximal 500 Watt haben.
- E-Trottinetts müssen in der Schweiz für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen sein und dürfen nicht auf Trottoirs oder Fusswegen gefahren werden.
- E-Trottinetts müssen mit Dauerscheinwerfern ausgestattet sein (weiss vorne, rot hinten).
- E-Trottinetts dürfen nur von einer Person genutzt werden, nicht von mehreren gleichzeitig.