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2. Januar 2025

Strassenverkehr 2025: Wichtige Änderungen und neue Vorschriften

Strassenverkehr 2025: Wichtige Änderungen und neue Vorschriften

Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz neue Regelungen im Strassenverkehr in Kraft, die auf erhöhte Sicherheit und Umweltfreundlichkeit abzielen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Strengere Lärmvorschriften

Vermeidbarer Lärm, insbesondere durch manipulierte Auspuffanlagen, ist künftig ausdrücklich verboten. Verstösse können mit Bussen von bis zu 10’000 Franken geahndet werden. Zudem werden bestehende lärmbezogene Ordnungsbussen, etwa für unnötiges Laufenlassen des Motors, von 60 auf 80 Franken erhöht.

Neue Abgas- und Geräuschvorschriften für Motorräder

Motorräder, die ab dem 1. Januar 2025 hergestellt oder in die Schweiz importiert werden, müssen die neuesten Abgasvorschriften («Euro 5+») erfüllen. Gleichzeitig treten verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassung in Kraft.

Automatisiertes Fahren

  • Autobahnpilot: Fahrzeuge mit genehmigtem Autobahnpiloten dürfen auf Autobahnen eingesetzt werden. In diesem Modus können Lenkerinnen und Lenker das Lenkrad loslassen und müssen den Verkehr nicht ständig überwachen, sollten jedoch jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen, wenn das System dies verlangt.
  • Führerlose Fahrzeuge: Auf behördlich genehmigten Strecken dürfen führerlose Fahrzeuge eingesetzt werden, sofern sie von einer zentralen Leitstelle überwacht werden.
  • Automatisiertes Parkieren: Das fahrerlose Parkieren ist innerhalb dafür definierter und gekennzeichneter Parkhäuser und Parkplätze erlaubt.

Anpassungen in der Fahrausbildung

Die Fahrausbildung wird erweitert, um Kenntnisse über Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme zu vermitteln. Dies soll sicherstellen, dass Fahrzeuglenkende mit den neuen Technologien vertraut sind und sie sicher nutzen können.

Neue Regeln für den Langsamverkehr

Auch für den Langsamverkehr gibt es bedeutende Änderungen. Die Anforderungen und Kategorisierung von E-Bikes werden angepasst, um deren Potenzial als Transportmittel für Familien und den Güterverkehr weiter auszubauen. Neu wird die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder eingeführt, die ein Gesamtgewicht von bis zu 450 Kilogramm erlauben.

Darüber hinaus wird die Nutzung von Veloverkehrsflächen klarer geregelt. Die Verkehrszeichen für Fahrräder und Motorfahrräder erhalten eine erweiterte Bedeutung, wodurch auch spezielle Parkflächen für Lastenvelos geschaffen werden können.

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